Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist keine Leistung, an der sich die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt. Sie tragen daher die Kosten für das Implantat und die damit verbundenen Leistungen in voller Höhe selbst.
Weitere Details
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf diesen werden Kronen oder Brücken befestigt. Auch für die regelmäßige Kontrolle der Implantate und für Medikamente, die auf einem Privatrezept verordnet werden, tragen Sie die Kosten selbst.
Von der TK erhalten Sie jedoch einen Festzuschuss für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung, das ist der zahnmedizinisch erforderliche Zahnersatz, der für Ihren Zahnbefund festgelegt wurde. Für die Suprakonstruktion erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan, der vor der Behandlung von der TK genehmigt werden muss.
So erhalten Sie den TK-Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz
Das zahlt die TK bei Zahnersatz
Kostenübernahme bei Zahnimplantaten nur in seltenen, schweren Fällen
An Implantaten und dem dazugehörenden Zahnersatz dürfen wir uns nur dann beteiligen, wenn schwerste Kieferdefekte vorhanden sind und herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich ist. Über die Voraussetzungen klärt Sie Ihr behandelnder Zahnarzt auf.
Für die Prüfung, ob die TK die Kosten trägt, reichen Sie bitte vor Beginn der Behandlung eine Kostenaufstellung von Ihrem behandelnden Kieferchirurgen oder Zahnarzt ein. Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse.